Bürgerservice, Meldeamt & Soziales

Unser Bürgerservice – wenn ich mal nicht weiter weiß…

Die erste Anlaufstelle der St. Kanzianerinnen und St. Kanzianer zu Anliegen wie:

Meldebestätigungen, Strafregisterauszüge, Ausgabe von Wohnbeihilfeanträgen, Informationen zu OBS-Gebührenbefreiungen, Fundamt, Ausgabe von gelben Säcken, Ölis, Altkleidersäcke und vieles, vieles mehr …

Sollten wir Ihnen zu Ihrem Anliegen einmal nicht weiterhelfen können, so versuchen wir unser Bestes herauszufinden, wohin Sie sich wenden können.

Kompetenz und Freundlichkeit stehen bei uns an oberster Stelle.

Führungspersonen

Andrea Wank - Leitung Bürgerservice & MeldeamtBereiche: Einwohnermeldeamt, Strafregisterbescheinigungen, Wahlangelegenheiten/Volksbegehren, Fundamt, Meldung TKE, Ausgabe gelber Säcke, Altkleidersäcke und Ölis
Alexandra Jurz - Bürgerservice & SozialesBereiche: Sozialangelegenheiten, Gemeindepartnerschaft, Gesunde Gemeinde, Kultur- und Sportangelegenheiten, Fundamt, Meldung TKE, Ausgabe gelber Säcke, Altkleidersäcke und Ölis
Michelle Dunskyj, DGKP - Community NurseBereiche: Community Nurse, Beratung zu Angeboten im Gesundheits-, Pflege- & Sozialbereich, Hilfestellung bei der Organisation des Betreuungsalltages sowie Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten, Organisation ehrenamtlicher Besuchsdienste

Häufig gestellte Fragen:

Wie kann ich mich in der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See anmelden und was brauche ich dazu?

Für die Anmeldung des Haupt- bzw. Nebenwohnsitzes ist das ausgefüllte Formular „Meldezettel“ mit der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig. Bitte beachten Sie, dass der „Meldezettel“ von Ihnen selbst und vom Unterkunftgeber unterschrieben sein muss, um die Anmeldung durchführen zu können. 

Ausnahme: Es handelt sich um ein Eigenheim - hier reicht Ihre Unterschrift!

Ich brauche eine Meldebestätigung. Muss ich diese persönlich abholen bzw. kann ich jemanden beauftragen, oder können Sie mir diese auch per E-Mail zusenden?

Die Meldebestätigung muss unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises von der betreffenden Person persönlich abgeholt werden. Ausnahme: Unter Vorlage einer von Ihnen ausgestellten und unterschriebenen Vollmacht, kann die Bestätigung an eine von Ihnen genannte Person ausgehändigt werden.

Nein, die Zustellung einer Meldebestätigung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich!

Wo erhalte ich einen Strafregisterauszug?

Den Strafregisterauszug erhalten Sie unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Meldeamt und kann nur persönlich von Ihnen beantragt werden. Benötigen Sie für den Dienstgeber eine besondere Strafregisterbescheinigung wie z.B. für „Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Pflege und Betreuung“, so ist eine entsprechende Bestätigung der anfordernden Institution beizubringen.

Wie beantrage ich eine Wohnbeihilfe, ein Pflegegeld, einen Behindertenausweis, etc. und welche Unterlagen muss ich beilegen?

Alle Anträge sind bei uns im Bürgerservicebüro erhältlich. Achtung: verschiedene Anträge erfordern verschiedene Nachweise!

Informieren Sie sich dazu vorab telefonisch bei uns, wir helfen Ihnen weiter.

Ich habe eine(n) Angehörige(n) zu pflegen. Wohin kann ich mich wenden, um für die Pflege bestens gerüstet zu sein?

Seit 1. Feber 2022 gibt es das kostenlose Serviceangebot der Community Nurse in unserer Gemeinde. Frau Michelle Dunskyj, DGKP berät Sie gerne bei der Organisation Ihres Betreuungsalltages, zu entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten, weiteren Informationsangeboten in der Gemeinde und bietet darüber hinaus Hilfestellung bei entsprechenden Anträgen an. 

Jeden Dienstag in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr steht Frau Dunskyj, DGKP am Gemeindeamt St. Kanzian am Klopeiner See für Fragen zur Verfügung.