Zuerst müssen Sie Ihren Betrieb mit der genauen Objektadresse und der Vermieteradresse am Gemeindeamt anmelden. Ebenso erforderlich ist die Bekanntgabe der Kategorie. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Hotel, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus, ist es gewerblich oder privat (nicht auf einem Bauernhof oder auf einem Bauernhof) oder wird es als eine Privatvermietung (bis maximal 10 Betten) geführt.
Bei gewerblichen Betrieben ist die Klassifizierung (Anzahl der Sterne) ebenfalls anzugeben. Zudem erfordert die gewerbliche Vermietung eine Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft.
Nachdem die Betriebsanlage erfolgt ist und mit der Vermietung gestartet wird, ist jeder Gast innerhalb von 48 Stunden nach Anreise anzumelden und innerhalb von 48 Stunden nach Abreise beim Gemeindeamt verpflichtend abzumelden, lt. Kärntner Orts- und Nächtigungstaxengesetz - § 5a K-ONTG.
Die einfachste Variante ist, dies über das Feratel-Gästemeldesystem online zu tätigen. Wir veranlassen die Einrichtung des Systems. Zugleich haben Sie auch die Möglichkeit über das Tourismusbüro Ihren Betrieb auf der Regionshomepage zu präsentieren, dies ist jedoch kostenpflichtig.
Die zweite Variante zur An- und Abmeldung ist mit dem Gästemeldebuch/-blatt händisch möglich. Das Gästemeldebuch erhalten Sie auf Vorbestellung kostenpflichtig am Gemeindeamt. Die von Ihnen eingehobene Orts- und Nächtigungstaxe wird Ihnen monatlich verrechnet. Derzeit beträgt die Ortstaxe € 2,00 und die Nächtigungstaxe € 0,70 pro Person und Nacht ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Personen mit einem Behindertenausweis und einer Behinderung von mehr als 50 % sind abgabenbefreit sowie eine Begleitperson. Ebenso sind jene Personen abgabenbefreit, die ausschließlich zum Zwecke der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mehr als zwei Mal aufeinanderfolgend nächtigen.