Fischen am Klopeiner See

Der Klopeiner See (max. Tiefe: 48 m) ist mit über 110 Hektar Wasserfläche der größte natürliche See des Bezirkes und liegt eingebettet zwischen hügeligen Wäldern inmitten des malerischen Jauntals. Durch die Ringkanalisation und Tiefenwasserableitung weist der Klopeiner See nahezu Trinkwasserqualität auf. Er zählt mit bis zu 29 Grad Wassertemperatur zu den wärmsten Badeseen Europas. In den Monaten April bis Mitte November ist der See für jeden Sportfischer ein Erlebnis. Das Befahren des Klopeiner Sees ist nur mit Ruderbooten gestattet. 

Häufig gestellte Fragen:

WANN DARF MAN AM KLOPEINER SEE FISCHEN?

Die Fischereisaison am Klopeiner See beginnt am 1. April und endet mit 15. November jeden Jahres.

WO KANN ICH EINE FISCHERKARTE FÜR DEN KLOPEINER SEE KAUFEN?

Fischerkarten sind bei folgenden Ausgabestellen erhältlich: 

Ausgabestelle öffnungszeiten
Gemeindeamt der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See
Bürgerservicebüro
Klopeiner Straße 5, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Tel.: +43 4239 22 24 0
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
KSL Tourismus Marketing GmbH
Schulstraße 10, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Tel.: +43 4239 22 22
www.klopeinersee.at
Montag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 (22. Mai bis 31. Mai)
Montag bis Sonntag: 9.00 bis 17.00 (1. Juni bis 18. September)
Montag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr (19. bis 30. September)
Tankstelle Jakosch
Klopeiner See Straße 1, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Tel.: +43 4239 23 66
Montag bis Sonntag: 7.00 bis 20.00 Uhr
Miki's Angelshop
Klagenfurter Straße 45, 9100 Völkermarkt
Tel.: +43 4232 20 225
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Zoo- und Angelsport Geiger
Am Gewerbepark 4, 9413 St. Gertraud
Tel.: +43 4352 72 007
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.30 bis 12.00 Uhr

WAS KOSTET DIE FISCHERKARTE FÜR DEN KLOPEINER SEE?

Erlaubnisscheine und Fischergastkarten für den Klopeiner See sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr im Gemeindeamt St. Kanzian am Klopeiner See, Bürgerservicebüro,  oder allen weiteren Ausgabestellen erhältlich. Zur Beantragung dieser Erlaubnis ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen.

Artallgemeiner TarifJugendtarif*Landesabgabe
Tageskarte€ 32,00 € 15,00€ 8,00
Wochenkarte€ 85,00€ 32,00€ 8,00
4-Wochen-Karte€ 140,00€ 56,00€ 17,00 
Jahresfischerkarte€ 300,00 € 130,00 -


* Der Jugendtarif gilt für Personen, welche zwar das 10. Lebensjahr vollendet, jedoch das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (10 bis 13 Jahre). 

Die Landesabgabe für Fischergastkarten mit einer Geltungsdauer bis zu 7 Tagen beträgt € 8,00 und ab dem 8. Tag € 17,00. 

Jahreskarten sind nur in Verbindung mit einer gültigen Jahressteuerkarte erhältlich.

WIE KANN ICH EINE JAHRESFISCHERKARTE FÜR DEN KLOPEINER SEE BEANTRAGEN?

Eine Jahresfischerkarte können Sie ab 15. März jeden Jahres beantragen: Antrag Jahresfischerkarte

WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DAS FISCHEN AM KLOPEINER SEE?

Die Sportfischerei darf nur von einer hierzu berechtigten Person mit höchstens zwei Angeln oder zwei Schleppschnüren mit je einem Köder ausgeübt werden. Während der Nacht (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) dürfen Sportfischer den Fischfang nur vom Seeufer aus betreiben. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, während des Badebetriebes von Booten, vom Seeufer oder von Badestegen aus zu fischen.

Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder ist gem. § 35 Abs. 5 lit. f). Kärntner Fischereigesetz idgF. (K-FG) verboten!

Das Befahren mit Viertakt-Hubkolbenmotoren und Elektromotoren auf dem Klopeiner See ist lt. Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten verboten!

Über die Bestimmungen für das Fischen am Klopeiner See informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Ausgabenstellen!

WELCHE FISCHE KANN MAN IM KLOPEINER SEE FANGEN?

Der Fischbestand erstreckt sich von Spiegel- und Schuppenkarpfen, Amurkarpfen und Schleien über Welse, Hechte und Zander bis hin zu Aalen, Barschen und Aiteln.

Durch eine Sondergenehmigung seitens des Landes Kärnten wurde der Fischbestand im Klopeiner See um den beliebten Stör erweitert. Der Stör gilt als Vertreter längst vergangener Zeiten, ist sozusagen ein lebendes Fossil und zählt unter den Fischern als ganz besonderer Fangerfolg. 

Ein Highlight ist das Fischen in den Monaten April bis Juni, da in diesem Zeitraum der Fischfang auf die Reinanke freigegeben ist. Einzigartig dabei: Im Klopeiner See gibt es eine ursprüngliche Population, da hier nie Reinanken eingesetzt wurden.

GIBT ES AUCH KINDER- UND JUGENDFISCHERKARTEN FÜR DEN KLOPEINER SEE?

Kinder im Alter von 7 bis 9 Jahre dürfen kostenlos mit gültigem Erlaubnisschein der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See, unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person, die im Besitz einer behördlichen Fischerkarte und einem gültigen Erlaubnisschein für den Klopeiner See ist, mit einer Rute fischen.

Für Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahre (nicht vollendetes 14. Lebensjahr) gilt der Jugendtarif. Der Fischfang darf nur unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person (Person muss selbst kein Fischer sein; d.h. sie benötigt selbst auch keine Jahresfischer- oder Gastkarte) erfolgen. Zusätzlich zur behördlichen Fischerkarte muss der Jugendliche einen Erlaubnisschein für den Klopeiner See besitzen.

WERDEN IM GEMEINDEAMT AUCH FISCHERKARTEN FÜR DEN KLEINSEE AUSGEGEBEN?

Nein! Fischerkarten für den Kleinsee sind in folgender Ausgabestelle erhältlich: 

AusgabestelleKontaktdaten
Gasthof Pension Nachbar
Steinerberg 1, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Tel.: +43 4239 26 88


SIND IM GEMEINDEAMT AUCH FISCHERKARTEN FÜR DIE DRAU ERHÄLTLICH?

Nein! Für das rechte bzw. südliche Ufer gibt Miki's Angelshop in Völkermarkt die Fischerkarten aus. Für das linke bzw. nördliche Ufer werden die Karten von der Kommunalgesellschaft Völkermarkt GmbH ausgegeben.