Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdrucks eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Arten erfolgen:
- persönlich
- per E-Mail (Scan des Dokuments) mit dem Betreff "Prüfung der digitalen Signatur"
- postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit dem Betreff "Prüfung der digitalen Signatur"