Amtssignatur

Allgemeine Information:

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechanismen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Was sind die Merkmale einer Amtssignatur und wie sieht eine Amtssignatur aus?

§§ 19 und 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) normiert folgende drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  1. Bildmarke
  2. Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert.”
  3. Prüfinformation der elektronischen Signatur

Für das Aussehen der Amtssignatur gibt es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.

Die Gemeinde fasst deshalb die Merkmale der Amtssignatur in einem Signaturblock zusammen, der beispielhaft folgendermaßen aussieht: 

Digitale Signatur der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See mit amtlicher Bildmarke und Schrift


Wie sieht die Bildmarke der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See aus?

Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert, dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design orientieren. Die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur:

Bildmarke der Amtssignatur mit Wappen und Schrift


Gem. § 19 Abs. 3 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument durch eine Bildmarke, die der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs im Internet als die seine gesichert veröffentlicht hat, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, darzustellen. Die Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels sind vom Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs bereitzustellen.

Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke: Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde - amtssigniert

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden?

Um der Bevölkerung eine einfache Möglichkeit anzubieten, die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur unkompliziert überprüfen zu können, stellt der Bund über die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. 

Bei Vorliegen des elektronischen Dokumentes kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Wie kann der Ausdruck eines amtssignierten Dokumentes verifiziert werden?

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdrucks eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Arten erfolgen: 

  1.  persönlich 
  2.  per E-Mail (Scan des Dokuments) mit dem Betreff "Prüfung der digitalen Signatur"
  3. postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit dem Betreff "Prüfung der digitalen Signatur"