Die Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz - WZG) BGBl. l. Nr. 59 idgF und des Kärntner Landesgleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kanzian.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten/Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Gemäß § 46 Abs. 4 Z 5 K-LGlBG 2022 sind von der Verpflichtung nach Abs. 1 (Barrierefreiheit) Inhalte Dritter ausgenommen, die vom jeweiligen Rechtsträger weder finanziert noch entwickelt wurden und auch nicht seiner Kontrolle unterliegen.
Unter Inhalten von Dritten sind z.B. verlinkte Textinhalte zu verstehen, d.h. wenn die Gemeinde Texte verlinkt, sind diese von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Inhalte, die nicht barrierefrei sind, werden in der Barrierefreiheitserklärung aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
b) Unverhältnismäßige Belastung
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende 2025 abgeschlossen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde am 13. Mai 2025 auf Grundlage einer von der Gemeinde St. Kanzian am Klopeiner See durchgeführten Selbstbewertung vorgenommenen Bewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.05.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden wie beschrieben laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme bzw. Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an st-kanzian@ktn.gde.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Alle Meldungen im Rahmen des Feedback-Mechanismus werden durch das Bürgerservicebüro (Alexandra Jurz, Andrea Wank) zeitnah bearbeitet.
Kontakt:
Gemeindeamt St. Kanzian am Klopeiner See
Amtsleitung Mag. Günther Gomernig, MSc.
Klopeiner Straße 5
9122 St. Kanzian am Klopeiner See
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle Gleichbehandlungsstelle Kärnten wenden. Das Kontaktformular der Beschwerdestelle wird auf elektronischem Weg entgegengenommen. Das Kontaktformular der Gleichbehandlungsstelle Land Kärnten finden Sie unter: gleichbehandlung.ktn.gv.at/Digitale-Barrierefreiheit/04-Beschwerde-Formular.
Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des Kärntner Landesgleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022) handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen
Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:
- Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
- Zur Navigation springen (Accesskey 2)
- Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
- Zur Suche springen (Accesskey 4)
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet.
Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten und in Dokumenten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Link-Verhalten
- Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
- Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
- Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.
Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an st-kanzian@ktn.gde.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.